Laut Kündigung der Ladenräume durch die Nicolas Berggruen Holdings, die am 30. September zugestellt wurde, müsste heute der Auszug der Galerie und mit ihr die Zerstörung des »KioskShop« physisch vollzogen worden sein.
Da ich zum einen nicht bereit bin, die Existenz meiner Galerie Semjon Contemporary durch die Nicolas Berggruen Holdings gefährden zu lassen, und zum anderen ich mir auch nicht den »KioskShop« zerstören lasse, habe ich mich entschlossen, der Kündigung nicht zu entsprechen.
Die Holdings muss nun beim Gericht den Räumungstitel gegen mich zu erwirken. Mit anderen Worten: Die beiden Parteien werden sich vor Gericht treffen müssen.
Soweit hätte es nicht kommen müssen. Ab November 2020 habe ich mehrere Male um einen Termin gebeten, um über einen neuen Mietvertrag zu verhandeln. Leider wurde nicht einmal reagiert. Warum ein zerrüttetes Mietverhältnis vorliegen soll, ist mir nicht bekannt (vgl. Radiobeitrag rbb vom 9.12.).